Jusletter IT

Tû-Tû 2. Von Rechtsbegriffen und neuronalen Netzen

  • Autor/Autorin: Lothar Philipps
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Rechtstheorie
  • Zitiervorschlag: Lothar Philipps, Tû-Tû 2. Von Rechtsbegriffen und neuronalen Netzen, in: Jusletter IT 5. Oktober 2011
Im Mittelpunkt des Aufsatzes steht ein einfaches neuronales Netz. Es enthält vier Eingangszellen, die eine mögliche Straftat widerspiegeln: Tatbestandmäßigkeit, und zwar (1) objektiv und (2) subjektiv, sodann Rechtfertigung, und zwar (3) objektiv und (4) subjektiv. Jede dieser vier Voraussetzungen kann erfüllt sein oder nicht, das ergibt 24, also 16 Varianten. Das Netz umfasst weiterhin vier Ausgangszellen, die mögliche Rechtsfolgen ausdrücken: (1) vorsätzliche vollendete Tat, (2) Versuch, (3) Fahrlässigkeit und (4) Straflosigkeit. Wenn man nun sechs typische Verknüpfungen von Eingangsvariante und Ergebnis in das Netz eingibt, werden sich auch für die verbleibenden zehn Eingangsvarianten die richtigen Ergebnisse einstellen, obwohl sie logisch voneinander unabhängig sind.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. I
  • 2. II
  • 3. III
  • 3.1. Entscheidungen ohne Zwischenzellen
  • 3.2. Entscheidungen bei zwei Zwischenzellen
  • 4. IV

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