Datenschutz im Internet – am Beispiel des Speicherns von Cookies
Bei die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Speicherns von Cookies auf dem PC des Betroffenen ist zunächst zu untersuchen, ob es sich dabei um personenbezogene Daten i.S.d. DSG handelt. Dies ist etwa dann zu bejahen, wenn eine Verknüpfung mit einer Kundendatei erfolgt. Die Speicherung von Cookies ist in diesem Fall solange zulässig, als sie zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zwischen Auftraggeber und Betroffenem erforderlich ist. ln Frage kommt dabei vor allem die Abwicklung eines Kaufs über das Internet. Nach Beendigung des Kaufvorgangs wird ein weiteres Speichern des Cookies ohne Zustimmung des Betroffenen allerdings datenschutzrechtlich unzulässig.
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