Die rechtsgeschäftliche «Vertretung» durch Softwareagenten: Zurechnung und Haftung
Softwareagenten sind Software-Systeme welche eine derartige «Intelligenz» besitzen, die sie befähigt, Aufgaben autonom im Interesse ihrer Nutzer zu erledigen. Softwareagenten können auch als eine Art elektronischer Stellvertreter für ihren Nutzer rechtsgeschäftlich tätig werden. Dieser haftet jedoch so, als hätte er die Vertretungshandlung selbst gesetzt.
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