Per§onalia

Neue Richterin und neuer Richter am Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Richterin und einen neuen Richter, Doris König und Ulrich Maidowski.

Am 21. Mai 2014 hat der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags auf Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Prof. Dr. Doris König zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Die 1957 geborene Doris König hat am 1. Juni 2014 im Zweiten Senat die Nachfolge von Gertrude Lübbe-Wolff angetreten.

Nach ihrem Zweiten Juristischen Staatsexamen war Frau König 1986 bis 1989 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel. Ihrer Promotion an der Universität Kiel 1989 folgte eine Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg bis 1992. Von 1992 bis 1998 arbeitete sie wieder als wissenschaftliche Assistentin, und zwar am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel. 1998 habilitierte sie sich dort mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses. Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Saarbrücken, Halle/Saale und Kiel wurde Frau König im Jahr 2000 an die Bucerius Law School berufen auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht. Die Bucerius Law School in Hamburg ist Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft. Von 2005 bis 2007 war sie Vizepräsidentin der Bucerius Law School. Seit 2008 ist sie zudem Deutsches Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag. Seit 2012 bis zu ihrer Berufung an das Bundesverfassungsgericht war sie schließlich Präsidentin der Bucerius Law School.

Bundespräsident Joachim Gauck hat am 15. Juli 2014 den Richter am Bundesverwaltungsgericht Ulrich Maidowski zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Der 1958 geborene Maidowski wurde am 3. Juli 2014 ebenfalls auf Vorschlag der SPD vom Wahlausschuss des Deutschen Bundestages gewählt und folgt dem ausscheidenden Michael Gerhardt im Zweiten Senat nach.

Maidowski promovierte 1988 in Tübingen zu dem Thema «Umgekehrte Diskriminierung», Quotenregelungen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst und in den politischen Parteien. 1990 begann er seine richterliche laufbahn am Verwaltungsgericht Aachen. Von 1995 bis 1997 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet und arbeitete 1998 mehrere Monate am Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg (jetzt Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg). 1999 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt. Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Juli 2009 gehörte dort zunächst dem 2. Revisionssenat an, der sich mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befasst, später wechselte er in den 1. und 10. Revisionssenat, die u.a. für das Ausländerrecht und das Asylrecht zuständig sind.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; es besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, längstens jedoch bis zur Altersgrenze (Vollendung des 68. Lebensjahres). Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Drei Richter jedes Senats werden aus der Zahl der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof) gewählt.

Zum Bundesverfassungsgericht vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de

Zum Bundesverwaltungsgericht vgl. http://www.bverwg.de

Zur Bucerius Law School vgl. http://www.law-school.de