Per§onalia

Rücktritt von Bundesrichter Hans Georg Seiler

Herr Bundesrichter Hans Georg Seiler, Mitglied und Präsident der Zweiten öffentlichrechtlichen Abteilung, tritt auf Ende des Jahres 2021 von seinem Amt als Bundesrichter zurück. Die Vereinigte Bundesversammlung wird am kommenden 16. Juni die Nachfolgerin oder den Nachfolger von Herrn Bundesrichter Hans Georg Seiler sowie von Herrn alt Bundesrichter Andreas Zünd wählen.

Herr Bundesrichter Hans Georg Seiler wurde 2005 zum Mitglied des damaligen Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) gewählt (Amtsantritt 1. August 2005).

Nach der Fusion des EVG mit dem Bundesgericht im Jahr 2007 war er bis 2010 Mitglied der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung. Seit 2011 gehört er der Zweiten öffentlichrechtlichen Abteilung an, die er seit dem 1. April 2016 auch präsidiert. Während seines Abteilungspräsidiums ist Herr Bundesrichter Seiler zudem Mitglied der Präsidentenkonferenz des Bundesgerichts.

Herr Bundesrichter Seiler hat entschieden, auf Ende seines Abteilungspräsidiums per 31. Dezember 2021 von seinem Amt als Bundesrichter zurückzutreten. Sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin wird am kommenden 16. Juni von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden. Ebenfalls gewählt werden wird an diesem Datum der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Herrn alt Bundesrichter Andreas Zünd, der im vergangenen Januar als Schweizer Richter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gewählt wurde (siehe Medienmitteilung vom 26. Januar 2021) und sein Amt als Mitglied des Bundesgerichts per Ende März 2021 beendet hat.