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Bundesrichter Andreas Zünd als Schweizer Richter für den EGMR gewählt

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat am Dienstag Herrn Bundesrichter Andreas Zünd als Schweizer Richter für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gewählt. Herr Bundesrichter Zünd, der seit 2004 am Schweizerischen Höchstgericht tätig ist, tritt die Nachfolge der Schweizer Richterin Frau Helen Keller an.

Der Bundesrat hatte dem Europarat eine Dreierliste für die Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin der bisherigen Schweizer Richterin am EGMR, Frau Helen Keller, unterbreitet. Die Amtszeit von Frau Keller endete im vergangenen Oktober. Die Wahl der neuen Schweizer Richterin oder des neuen Schweizer Richters war für den Sommer 2020 geplant gewesen, verzögerte sich aber coronabedingt. Am Dienstag hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates Herrn Bundesrichter Andreas Zünd als neuen Schweizer Richter für den EGMR gewählt.

Herr Bundesrichter Zünd ist nach Antoine Favre, der als erster Schweizer Richter am EGMR tätig war (1963 bis 1974), erst der zweite Bundesrichter, der in dieses Amt gewählt wurde. Die weiteren Mitglieder waren ausschliesslich Professorinnen oder Professoren. Bundesrichter Zünd ist die sechste Richterperson für die Schweiz am EGMR. Herr Andreas Zünd trat sein Amt als Bundesrichter 2004 an. Er gehörte zunächst fünf Jahre der Strafrechtlichen Abteilung an (Bezeichnung bis 2006: Kassationshof). Seit 2009 ist er Mitglied der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung, die er von 2010 bis 2016 präsidierte. In dieser Funktion war er auch Mitglied der Präsidentenkonferenz.

Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Mitgliedsstaaten und entscheidet über Beschwerden wegen Verletzungen der Konvention. Er setzt sich aus je einer Richterin oder einem Richter aus jedem der 47 Mitgliedstaaten zusammen. Die Amtszeit der Richter beträgt neun Jahre ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Sie endet auf jeden Fall nach Vollendung des 70. Altersjahrs. Errichtet wurde der EGMR 1959 in Strassburg von den Mitgliedstaaten des Europarats.

 

Quelle: Medienmitteilung des BGer vom 26. Januar 2021