Per§onalia

Der Bundesrat bestimmt die neue Spitze sowie ein neues Mitglied des ENSI-Rates

An seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat Andreas Abegg zum neuen Präsidenten des ENSI-Rates gewählt. Vizepräsidentin wird Cornelia Spitzer. Beide übernehmen ihre Funktionen per 1. November 2020. Zum neuen ordentlichen Mitglied des ENSI-Rates gewählt hat der Bundesrat Rafael Macián-Juan.

Mit seiner Wahl hat der Bundesrat sichergestellt, dass im ENSI-Rat, dem strategischen Führungs- und internen Aufsichtsorgan des ENSI, ausgeprägtes Fachwissen in Bezug auf alle Aufsichtsbereiche und Kernaufgaben des ENSI vertreten ist. Der neue Präsident des ENSI-Rates, Andreas Abegg, ist seit 2019 ordentliches Mitglied des ENSI-Rates. Der Bundesrat hat ihn bis zum Ende der - 2023 auslaufenden Amtsperiode gewählt. Andreas Abegg leitet seit 2012 das Zentrum für öffentliches Wirtschaftsrecht der ZHAW. Zu seinen Arbeits- und Forschungsschwerpunkten gehört das Energierecht.

Neue Vizepräsidentin des ENSI-Rates wird Cornelia Spitzer. Die Diplom-Mathematikerin ist Ende September 2020 in den Ruhestand getreten. Sie nimmt daher neben dem Vizepräsidium des ENSI-Rates keine beruflichen Verpflichtungen mehr wahr. Vor ihrer Pensionierung hatte Cornelia Spitzer die Stabsstelle Technisches Projektmanagement, Division Sicherheit kerntechnischer Anlagen im Departement nukleare Sicherheit bei der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) inne.

Den siebenköpfigen ENSI-Rat komplettiert Rafael Macián-Juan. Er übernimmt seine Funktion als ordentliches Mitglied per 1. Januar 2021. Macián-Juan arbeitete mehrere Jahre am Paul Scherrer Institut (PSI), wo er Forschungs- und Entwicklungsarbeit in den Bereichen der Thermohydraulik von Reaktoren leistete sowie Sicherheitsbewertungen für die Schweizer Kernkraftwerke erstellte. Seit 2007 hat Macián-Juan an der Fakultät für Maschinenwesen der TU München den Lehrstuhl für Nukleartechnik inne.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist die Aufsichtsbehörde des Bundes für die Sicherheit der Kernenergieanlagen. Der ENSI-Rat ist das strategische Führungs- und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 2007 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIG) wählt der Bundesrat die Mitglieder des ENSI-Rates für eine Amtsdauer von jeweils 4 Jahren. 

 

Quelle: Medienmitteilung des UVEK vom 28. Oktober 2020