Per§onalia

Bundesrat bestätigt Adrian Lobsiger als Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat die Wiederwahl von Adrian Lobsiger für eine zweite Amtsperiode von vier Jahren als Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bestätigt.

Adrian Lobsiger wurde vom Bundesrat am 18. November 2015 bis zum Ende der 50. Legislaturperiode
(2. Dezember 2019) als EDÖB gewählt. Die Genehmigung der Wahl durch die Bundesversammlung erfolgte am 16. März 2016. Adrian Lobsiger trat seine Funktion am 1. Juni 2016 an.

An seiner Sitzung vom 10. April 2019 hat der Bundesrat die Wiederwahl von Adrian Lobsiger für eine zweite Amtsdauer (51. Legislatur) bestätigt.

Unabhängiges Amt

Der EDÖB wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die erstmalige Wahl ist durch die Bundesversammlung zu genehmigen. Die Amtsdauer des EDÖB kann zwei Mal um je vier Jahre verlängert werden. Er ist stillschweigend für eine neue Amtsdauer gewählt, wenn der Bundesrat nicht aus sachlich hinreichenden Gründen die Nichtwiederwahl verfügt. Der EDÖB übt seine Funktion unabhängig aus. Er erstattet der Bundesversammlung periodisch und bei Bedarf Bericht und übermittelt diese Berichte gleichzeitig dem Bundesrat. Der EDÖB ist administrativ der Bundeskanzlei zugeordnet.

Quelle: Medienmitteilung BK vom 10. April 2019