Zwangsaufwertung von wertberichtigten massgeblichen Beteiligungen gemäss Art. 62 Abs. 4 DBG – Alles ganz einfach?
Die Zwangsaufwertung von wertberichtigten massgeblichen Beteiligungen gemäss Art. 62 Abs. 4 DBG wurde ursprünglich zur Bekämpfung von missbrauchsähnlichen Sachverhalten im Rahmen der Unternehmenssteuerreform I eingeführt. Die Entwicklung der Gerichts- und Verwaltungspraxis hin zu einer generellen Anwendung wirft verschiedene Fragen zur verfassungsmässigen Auslegung auf, da ohne Berücksichtigung des Missbrauchs- bzw. Umgehungselementes u.U. grundsätzlichem Steuergerechtigkeitsempfinden widersprechende Resultate hervorgerufen werden können.
Inhalt
- I. Vorbemerkungen
- II. Zwangsaufwertung von wertberichtigten massgeblichen Beteiligungen
- 1. Entstehungsgeschichte und Fragestellung
- 2. Anwendungsfragen zu Art. 62 Abs. 4 DBG
- 2.1. Kernpunkte der Auslegung von Gesetzen
- 2.2. Ist Art. 62 Abs. 4 DBG insgesamt oder zumindest für Wertberichtigungen aufgrund des neuen Rechnungslegungsrechts obsolet geworden i.S. einer Gleichstellung mit Rückstellungen gemäss Art. 63 DBG?
- 2.3. Generelle Anwendbarkeit oder nur auf umgehungsähnliche Sachverhalte
- 2.4. Objektiv feststellbare Werterholung
- 2.5. Rückwirkung bzw. massgebender Zeitpunkt für die Quote
- 2.6. Zusammenfassende Würdigung
- III. Schlussbemerkungen
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