Un recours de l’ex-patron de BFM TV est déclaré irrecevable
BGer – Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde von Patrick Drahi gegen einen Entscheid des Genfer Gerichtshofs für unzulässig. Der französische Milliardär und ehemalige Chef von BFM TV befindet sich in einem Rechtsstreit mit der Genfer Steuerverwaltung, die die vom Kanton Wallis gewährte Pauschalsteuer anfechtet und ihn an seinem Wohnsitz in Cologny (GE) besteuern will. (Urteil 9C_732/2023)
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