Angeklagter im Tötungsfall von Uster ZH bleibt in Haft
BGer – Der Angeklagte im Tötungsfall vor einer Bar in Uster ZH im Jahr 2022 bleibt in Sicherheitshaft. Dies hat das Bundesgericht aufgrund der Wiederholungsgefahr entschieden. Der damals 28-Jährige soll aus nichtigem Grund einen Gleichaltrigen mit einem Messer erstochen haben. (Urteil 7B_155/2024)
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