Interné depuis près de 23 ans, il reste à l’ombre
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines seit 2001 inhaftierten Mannes gegen die Ablehnung seiner bedingten Entlassung durch die Waadtländer Justiz ab. Der 60-Jährige, der bereits in den 1980er Jahren wegen verschiedener Delikte verurteilt worden war, hatte 1994 während eines Aufenthalts in Thailand mehrere Mädchen missbraucht. (Urteil 7B_600/2023) (cs)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare