Der bankinterne Compliance Officer
Arbeitsrechtliche Haftung und Sorgfaltspflicht bei der Bekämpfung von Geldwäscherei
Bankinterne Compliance Officer haben für die Einhaltung der Regeltreue zu sorgen. Ihr Arbeitsvertrag mit der Bank definiert zusammen mit internen Vorgaben ihr Pflichtenheft, welches inhaltlich laufend mit den geltenden regulatorischen Vorgaben ergänzt wird. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, aus Sicht eines Praktikers, auf ausgewählte Probleme im rechtlichen Spannungsfeld bei der Bekämpfung von Geldwäscherei hinzuweisen und Compliance Officer bezüglich ihrer arbeitsrechtlichen Haftung und Sorgfaltspflicht zu sensibilisieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Begriff des Compliance Officer
- 1.1. Einleitung
- 1.2. Begriff des Compliance Officer
- 2. Tatbestand der Geldwäscherei gemäss Art. 305bis StGB
- 2.1. Grundlagen
- 2.2. Abgrenzung zu Art. 305ter StGB
- 2.3. Vorgaben der FATF (GAFI)
- 2.4. Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB)
- 2.5. Strafrechtliche Garantenstellung des Compliance Officer
- 3. Haftung des Compliance Officer aus Arbeitsvertrag
- 3.1. Arbeitsvertragliche Treuepflicht des Compliance Officer
- 3.2. Haftung gemäss Art. 321e OR
- 3.2.1. Grundlagen
- 3.2.2. Haftung bei Einhaltung der VSB im Besonderen
- 4. Sorgfaltspflicht des Compliance Officer aus Arbeitsvertrag
- 4.1. Sorgfaltspflicht gemäss Art. 321a OR
- 4.2. Sorgfaltspflicht bei Melderecht und Meldepflicht im Besonderen
- 4.3. Sorgfaltspflicht bei Einhaltung der VSB im Besonderen
- 4.3.1. Grundsatz
- 4.3.2. Auslegung des Begriffs «Sitzgesellschaft»
- 4.3.3. Auslegung des Begriffs «Rechtsanwalt»
- 4.4. Meldung von Missständen am Arbeitsplatz
- 4.4.1. Ausgangslage
- 4.4.2. (Gescheiterte) Teilrevision des Obligationenrechts
- 4.4.3. Haftung und Strafbarkeit bei Meldung
- 5. Schlussbetrachtung und Ausblick
- 5.1. Schlussbetrachtung
- 5.2. Ausblick
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