Das Begehren um Löschung von Patientendaten
Das aktuell diskutierte «Recht auf Vergessen» kollidiert im medizinischen Bereich mit zahlreichen Vorschriften, die zur Dokumentation verpflichten. Der vorliegende Beitrag legt die entsprechenden Dokumentationspflichten dar, erläutert den Begriff der «Löschung von Patientendaten» und zeigt auf, in welchen Fällen Patientendaten auch gegen den Willen der Betroffenen nicht gelöscht werden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Gründe für die Erstellung und Aufbewahrung einer Patientendokumentation
- 2.1. Pflicht zur Führung einer Patientendokumentation
- 2.1.1. Privatrechtliche Vorgabe
- 2.1.2. Gesundheitsrechtliche Vorgaben
- 2.1.3. Spezifische medizinische Dokumentationspflichten
- 2.1.4. Berufsrechtliche Vorgaben
- 2.1.5. Dauer der Aufbewahrung
- 2.1.5.1. Privatrechtliche Aufbewahrungsfristen
- 2.1.5.2. Gesundheitsrechtliche Aufbewahrungsfristen
- 2.1.5.2.1. Kantonale Aufbewahrungsfristen
- 2.1.5.2.2. Nationale Aufbewahrungsfristen
- 2.1.6. Archivierungsrechtliche Aufbewahrungspflichten
- 2.1.7. Beginn des Fristenlaufes
- 2.2. Aufbewahrung aufgrund eigener Interessen: prozessuale Beweissicherung
- 2.2.1. Aktuelles Verjährungsrecht
- 2.2.2. Zukünftiges Verjährungsrecht
- 2.3. Zwischenfazit
- 3. Löschbegehren
- 3.1. Recht auf Vergessen
- 3.2. Was ist Löschen
- 3.3. Umfang der Löschung
- 4. Rechtfertigungsgründe für eine Aufbewahrung von Patientendaten gegen den Willen der Betroffenen
- 4.1. Gesetzliche Aufbewahrungspflicht als Rechtfertigung für eine Aufbewahrung
- 4.2. Überwiegende private Interessen als Rechtfertigungsgrund
- 4.3. Keine Herausgabepflicht der Behandelnden
- 5. Fazit
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