Fourniture de base en électricité
Entre service public et protectionnisme
Das Bundesgesetz über die Stromversorgung sieht eine Marktöffnung in zwei Schritten vor. Seit 2009 können einzig Grossverbraucher und Wiederverkäufer von tieferen Preisen profitieren. Haushalte und andere Kleinverbraucher bleiben weiterhin dem Grundversorgungsmonopol der lokalen Netzbetreiber unterworfen. Die vom Bundesrat genehmigten Tarifgrundsätze erlauben eine Überwälzung der Produktionskosten von verbundenen Unternehmen auf diese Kundengruppe. Eine Massnahme des Konsumentenschutzes hat sich damit in ein Instrument zur Defizitdeckung für vertikal integrierte Stromunternehmen verwandelt. (as)
Table des matières
- 1. Préambule
- 2. Contexte historique
- 3. La LApEl, compromis politique
- 4. Le report du libre choix des petits consommateurs
- 5. Attribution des aires de desserte
- 6. Le monopole de l’approvisionnement de base
- 7. La régulation des tarifs de l’approvisionnement de base
- 8. Séparation des activités
- 9. Principe de couverture des coûts de la fourniture de base
- 10. L’Arrêt CKW/VonRoll
- 11. Les coûts d’approvisionnement et les coûts de gestion
- 12. L’adoption de l’art. 6 al. 5 bis LApEl
- 13. Conclusion
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