Die E-Zigarette im schweizerischen Recht
Die Zulässigkeit des Handels von E-Zigaretten in der Schweiz sowie damit zusammenhängende rechtliche Fragestellungen und Entwicklungen
Aufgrund eines kürzlich ergangenen Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts dürfen ab sofort nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten sowie E-Zigaretten in der Schweiz verkauft werden. Die Begründung dafür findet sich in der Geltung des sog. Cassis-de-Dijon-Prinzips, gemäss welchem Produkte dann in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn solche die technischen Anforderungen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates erfüllen und in der EU bzw. im EWR-Mitgliedstaat rechtmässig im Verkehr sind. Der vorliegende Beitrag untersucht die für E-Zigaretten in der Schweiz geltende Rechtslage sowie anstehende rechtliche Entwicklungen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rechtliche Einordnung der E-Zigarette
- A. Entwicklungen innerhalb der Rechtsprechung
- B. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip
- 1. Europäische Entwicklungen
- 2. Schweizerische Implementierung
- C. Rechtliche Unterstellung der E-Zigarette in der Schweiz
- III. Rechtliche Aspekte betreffend E-Zigaretten
- A. Qualifikation als Gebrauchsgegenstände
- B. Kennzeichnung von E-Zigaretten
- C. Verkauf an Minderjährige
- D. Zulässigkeit des Gebrauchs in der Öffentlichkeit
- E. Umwelt- und Recyclinganforderungen
- F. Werbe- und Marketingvorschriften
- IV. Vorgesehene Rechtsentwicklungen
- A. Die Planung des Tabakproduktegesetzes
- B. Auswirkungen auf die E-Zigarette
- V. Schlussbemerkungen
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