Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
Urteil des Deutschen Bundesgerichtshof VI ZR 233/17 vom 15. Mai 2018
Eine Videoaufzeichnung kann trotz Verstoss gegen die informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertet werden. Das Urteil stellt aber keinen Freipass für die Nutzung von Dashcams dar. Vielmehr muss jeder Fall einzeln beurteilt werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Entscheid
- II. Tatbestand
- III. Entscheidgründe
- A. Vorinstanzen
- B. Abwägung des Senates
- IV. Fazit
- V. Kommentar
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