Das schweizerische Geldspielregime «im Glück»
Protektionistische Geldspielregulierung profitiert von Nichtmitgliedschaft der Schweiz in der EU
Wäre die Rechtsprechung des EuGH für die Schweiz verbindlich, könnten einzelne Regelungen des gerade erst erlassenen Geldspielgesetzes gar nicht in Kraft treten. Aufgrund der Nichtmitgliedschaft der Schweiz in der EU droht diesbezüglich freilich unmittelbar kein «Ungemach». Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass sich aufgrund des Freizügigkeitsabkommens dennoch entsprechende Probleme stellen könnten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Neueste Rechtsprechung des EuGH
- III. Mögliche Relevanz des Freizügigkeitsabkommens
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare