Die Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender
Die erhebliche Verletzlichkeit unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender (UMA) rechtfertigt besondere Kindesschutzmassnahmen auf völker- und landesrechtlicher Ebene. In der Schweiz gibt es für UMA drei verschiedene gesetzliche Vertretungs- und Unterstützungsformen. Die unterschiedliche Handhabung der gesetzlichen Vertretung von unbegleiteten Kindern im Asylverfahren der Schweiz wird in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Bern, Jura, Waadt und Zürich untersucht. Dieser Beitrag deckt Lücken des Kindesschutzes auf und nennt mögliche Verbesserungsvorschläge.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Inhalt und Ziel der Untersuchung
- III. Rechtsgrundlagen für den Schutz von UMA in der Schweiz
- IV. Der Vollzugsföderalismus der Schweiz
- V. Das Asylverfahren der Schweiz
- VI. Die gesetzlichen Vertretungs- und Unterstützungsformen für UMA
- 1. Asylrechtliche Vertretung
- 1.1. Asylbehörden
- 1.2. Vertrauensperson
- 2. Zivilrechtliche Vertretungen
- 2.1. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- 2.2. Vormundschaft
- 2.3. Beistandschaft
- 3. Kritik an der kantonalen Rechtspraxis der gesetzlichen Vertretung von UMA
- VII. Vergleichende Untersuchung der gesetzlichen Vertretung von UMA
- 1. Der Forschungsstand
- VIII. Chancengleichheit und Rechtsgleichheit für UMA?
- 1. Die Kantone im Vergleich
- 2. Beantwortung der Fragestellung
- IX. Würdigung
- X. Fazit und Ausblick
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