Das einheitliche Patentsystem der EU – naht das Ende der Odyssee?
Im Dezember 2012 endete das jahrzehntelange Ringen der Europäischen Union um das «europäische Patent mit einheitlicher Wirkung», indem Rat und Parlament das sogenannte «Patentpaket» verabschiedeten. Die im Paket enthaltenen Erlasse sollen für die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten ein «einheitlich» geltendes Patent einführen, während ein damit verbundenes internationales Abkommen erstmals auch eine «einheitliche» Patentgerichtsbarkeit schaffen soll. Der vorliegende Artikel beabsichtigt, dem nicht täglich mit Patentrecht befassten Leser einen kurzen Einblick in die Querschnittsmaterie des EU-Einheitspatentsystems zu vermitteln.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die Entwicklung des Patentschutzes in Europa
- A. Nationales und europäisches Patent
- B. Weiterentwicklung: Europäisches oder EU-Patent?
- 1. EPÜ-Vertragsstaaten
- 2. Europäische Union
- II. Das EU-Patentpaket
- A. Das materielle Patentrecht: EPatVO und EPatÜbersVO
- B. Die einheitliche Patentgerichtsbarkeit
- C. Vor- und Nachteile des einheitlichen Patents gegenüber dem klassischen europäischen Patent
- III. Arbeitsaufnahme des Einheitlichen Patentgerichts noch in diesem Jahr?
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