Cannabisblüten besteuern als Tabakersatzprodukt?
Gemäss Angaben der Oberzolldirektion sind Cannabisblüten als Tabakersatzprodukt zu besteuern. Dies ist ein erheblicher fiskalischer Eingriff in die Wirtschaft, an welchen hohe verfassungsrechtliche Anforderungen gestellt sind. Es ist darum zu prüfen, ob eine genügende gesetzliche Grundlage zur Erhebung dieser Steuer besteht. Zu diesem Zweck werden die Rechtsgrundlagen und Materialien zur Tabaksteuer genauer beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Problematik
- 2. Rahmenbedingungen in der Bundesverfassung
- 2.1. Grundsätze der Besteuerung
- 2.2. Verbrauchssteuer auf Tabak und Tabakwaren
- 3. Vorgaben des Tabaksteuergesetzes und der Tabaksteuerverordnung
- 3.1. Fehlende Legaldefinition des Begriffs Ersatzprodukt
- 3.2. Auslegungsbedürftigkeit des Begriffs Ersatzprodukt
- 3.3. Übermässig grosser Ermessensspielraum von exekutiven und judikativen Organen
- 4. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare