Plädoyer für die Reform der strafrechtlichen Unternehmenshaftung
Die strafrechtliche Unternehmenshaftung in der Schweiz macht einen willkürlichen Unterschied zwischen gemeinen Straftaten und schweren Wirtschaftsdelikten. Nur für Letztere besteht eine überzeugende Lösung. Die Unterscheidung hat historische Gründe. Sie hat aber gravierende Auswirkungen nicht nur lokal, sondern auch mit Blick auf transnationale Umweltschädigungen und Menschenrechtsverletzungen. Dieser Beitrag schlägt vor, für alle Verbrechen und Vergehen auf das Modell von Art. 102 Abs. 2 StGB umzustellen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Zur Entstehung der strafrechtlichen Unternehmenshaftung
- III. Die Unzulänglichkeiten der Schweizer Lösung
- 1. Unklarheit über die Rechtsnatur
- 2. Der Unternehmensbegriff
- 3. Der Bezug zum Unternehmenszweck
- 4. Der Organisationsmangel
- a) Gemäss Abs. 1
- b) Gemäss Abs. 2
- IV. Reformpostulate
- V. Schlussfolgerungen
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