«Racial Profiling» im Lichte des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots
Besprechung von OVG Koblenz, Urteil vom 21. April 2016 – 7 A 11108/14.OVG, NJW 2016, 2820
2016 entschied das Deutsche Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, dass verdachtsunabhängige Kontrollen der Bundespolizei in Zügen und Bahnhöfen, die das Ziel haben, unerlaubte Migration ins Bundesgebiet zu verhindern, das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot verletzen, wenn die phänotypische Erscheinung ein mitentscheidendes Kriterium für die polizeiliche Massnahme war. Der 2016 in der Neuen Juristischen Wochenschrift erstpublizierte Beitrag legt die rechtlichen Grundsätze dar.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Kontext und Bedeutung des Urteils
- 3. Feststellung des OVG Koblenz
- 3.1. Vereinbarkeit von § 22 I a BPolG mit höherrangigem Recht
- 3.2. Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung
- 4. Fazit
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