Zur Frage der Haftung der Depotbank für Handlungen des externen Vermögensverwalters
Es kommt vor, dass sich ein Bankkunde, der einen unabhängigen Vermögensverwalter mit der Verwaltung seines Vermögens mandatiert hat, für eine wertvernichtende Vermögensverwaltung haftungsmässig an die Depotbank halten möchte, obwohl die Vermögensverwaltung nicht von der Depotbank, sondern vom unabhängigen Vermögensverwalter besorgt wurde. In diesem Beitrag wird diskutiert, inwieweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Diskussion
- A. Problemstellung
- B. Lehrmeinungen
- C. Das Bundesgericht
- D. Eigener Ansatz
- 1. Grundsätzliche Zulässigkeit der EVV-Vereinbarung
- 2. Tragweite der EVV-Vollmacht
- 3. Pathologische Situationen
- III. Zusammenfassung
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