Einsichtsrechte von Vergabestellen bei Submissionsabsprachen
Sowohl das Vergaberecht als auch das Kartellrecht befassen sich mit Wettbewerbsverstössen. Die entsprechenden Gesetze kommen dabei grundsätzlich nebeneinander zur Anwendung. In gewissen Fällen findet jedoch ein Zusammenspiel zwischen den beiden Rechtsgebieten statt. Die Autoren zeigen unter Berücksichtigung der laufenden Revision des Beschaffungsrechts am Beispiel von Submissionsabsprachen auf, wie das Vergaberecht und das Kartellrecht zum Tragen kommen, und erläutern unter Bezugnahme auf die neuste Praxis des Bundesverwaltungsgerichts, unter welchen Voraussetzungen Vergabestellen Einsicht in die Akten eines Kartellverfahrens gewährt wird.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Das Zusammenspiel von Vergaberecht und Kartellrecht
- III. Einsicht von Vergabestellen in die Akten eines Kartellverfahrens
- 1. Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts
- 2. Akteneinsicht von Vergabestellen gestützt auf Art. 19 Abs. 1 Bst. a DSG
- 3. Zweifache Einschränkung der Akteneinsicht durch Art. 25 KG
- 4. Abwägung entgegenstehender Interessen nach Art. 19 Abs. 4 Bst. a DSG
- IV. Zusammenfassender Ausblick
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