Rechtliche Schwierigkeiten bei der Beendigung des gemeinsamen Mietvertrages
Am Beispiel des Konkubinats
Ein Mietvertrag wird auf Mieterseite häufig mit mehreren Mietern gemeinsam abgeschlossen, welche weder verheiratet sind, noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Werden sich die Mieter in der Folge über die gemeinsame Auflösung des Mietverhältnisses bspw. aufgrund der Auflösung bzw. der Beendigung eines Konkubinats nicht einig, stellen sich diesbezüglich Rechtsfragen, welche in der (Mietrechts-)Literatur bisher nur rudimentär behandelt wurden. Der Beitrag zeigt rechtliche Überlegungen zur Lösung dieser spezifischen Problemstellung auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der gemeinsame Mietvertrag
- 2. Notwendigkeit der gemeinsamen Kündigung der Mieter
- 3. Spezialnorm für Verheiratete oder eingetragene Partner
- 4. Keine analoge Anwendung der Spezialnorm für Konkubinate und Wohngemeinschaften
- 5. Anwendung der Bestimmungen der einfachen Gesellschaft gemäss Art. 530 ff. OR betreffend Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages
- 6. Auflösung des Mietvertrages als äussere Liquidationshandlung gemäss Art. 548 OR
- 7. Fazit
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