Arbeitszeiterfassung – Die Dokumentationspflicht wird teilweise gelockert
Am Morgen eine Kaffeepause, am Mittag in den Lunch, am Nachmittag erneut eine Kaffeepause: Für viele Arbeitnehmer gehört das zum Arbeitsalltag. Nicht wenige, insbesondere in der Dienstleistungsbranche, wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber verpflichtet wäre, diese Pausen lückenlos zu dokumentieren. Bis auf wenige Ausnahmen sieht das Arbeitsgesetz heute für alle Angestellten ein rigides Zeiterfassungssystem vor. Auf den 1. Januar 2016 wird die Dokumentationspflicht nun teilweise gelockert. Der Beitrag stellt die Neuerungen in den Kontext der Arbeitsschutzgesetzgebung und arbeitet die wichtigsten Fragen zu Art. 73a und 73b ArGV 1 heraus.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Arbeitsschutzrecht
- A. Grundlagen und Zielsetzungen
- B. Normative Grundlagen
- 1. Internationaler Arbeitsschutz
- 2. Nationale Rechtsquellen
- III. Arbeits- und Ruhezeitvorschriften
- A. Grundlagen
- 1. Ratio Legis
- 2. Geltungsbereich
- 2.1. Betrieblicher Geltungsbereich
- 2.2. Persönlicher Geltungsbereich
- 2.3. Insbesondere: Leitende Arbeitnehmer
- B. Überblick über die gesetzlichen Vorschriften
- 1. Arbeitszeit
- 2. Ruhezeit
- C. Fazit
- IV. Erfassung der Arbeitszeiten
- A. Zielsetzungen
- 1. Vollzugs- und Schutzfunktion
- 2. Kontroll- und Beweisfunktion
- B. Normative Grundlagen
- 1. Erfassungspflicht gemäss Arbeitsgesetz
- 2. Vertragliche Modifikationen
- 3. Vollzug und Sanktionen
- 3.1. Gesetzliche Grundlagen
- 3.2. Kontrollpraxis
- C. Zwischenfazit
- D. Neue Verordnungsbestimmungen
- 1. Entstehungsgeschichte
- 1.1. Kritik und Rechtswirklichkeit
- 1.2. Pilotprojekt Bankensektor und erster Entwurf
- 1.3. Änderung der Kontrollpraxis und Motion Niederberger
- 2. Revisionsvorlage
- 2.1. Ausgangslage
- 2.2. Neue Verordnungsartikel
- 2.3. Allgemeine Anmerkungen
- 2.4. Anmerkungen zu Art. 73a ArGV 1 (Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung)
- a) Gesamtarbeitsvertrag
- b) Lohngrenze
- c) Zeitsouveränität
- d) Individuelle Verzichtsvereinbarung
- 2.5. Anmerkungen zu Art. 73b ArGV 1 (Vereinfachte Arbeitszeiterfassung)
- a) Tägliche Arbeitszeit
- b) Kollektive Vereinbarung
- c) Ausnahme: Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern
- d) Zeitsouveränität
- e) Inhalt der kollektiven Vereinbarung
- 3. Würdigung
- 3.1. Zersplitterung und Erosion des Arbeitsgesetzes
- 3.2. Gesundheitsschutz
- a) Im Allgemeinen
- b) Fachkräfte
- 3.3. Massgebendes Einkommen
- V. Schluss
- A. Rückblick
- B. Die Neuerungen auf einen Blick
- C. Ausblick
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