Amokdrohung bei «Freunden» auf facebook – keine Schreckung der Bevölkerung?
Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 6B_256/2014 vom 8. April 2015, zur Publikation vorgesehen
Das Bundesgericht hat in einem medienträchtigen Fall (sog. cause célèbre) entschieden, dass eine kollektive Todesdrohung, die sich unmittelbar an ca. 290 facebook-Kontakte gerichtet hat, den Tatbestand der Schreckung der Bevölkerung nicht einmal als Versuch erfülle. Der Autor zeigt kritische Punkte der bundesgerichtlichen Argumentation auf und plädiert, den Entscheid nicht als Freipass für die Straflosigkeit derartiger Äusserungen in sozialen Netzwerken zu deuten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ingress
- 2. Inkriminierte Tat
- 3. Prozessgeschichte
- 4. Dogmatische Prämissen
- 5. Relevante Tatbestandsmerkmale
- 5.1. Im Allgemeinen
- 5.2. Klassische Tathandlungen
- 5.3. Analoge Anwendung auf social media
- 6. Schluss
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