Uyghur Religious Freedom and Terrorism in Chinese Criminal Law
Das religiöse Leben und die Unabhängigkeitsbewegung der Uiguren in der Provinz Xinjiang wurden durch die Strafrechtspraxis der VRCh radikalisiert. Sowohl die früheren konterrevolutionären Delikte, als auch die neuen Tatbestände der «Gefährdung der nationalen Sicherheit» (d.h. Terrorismus) und «Gefährdung der öffentlichen Ordnung» wurden zur Kriminalisierung regulären religiösen Lebens verwendet. Die weitere Schwächung von Verfahrensgarantien durch Verordnungen auf Provinzebene und das regelmässige Ausweichen auf Verwaltungsstrafen wie «Umerziehung durch Arbeit» für «unbedeutendere Terroristen» haben die restriktive Rechtslage noch verschärft.
Table of contents
- Introduction
- 1. Muslim Religious Life in Xinjiang and Separatist Organizations
- 2. From Counterrevolution to National Security – Shifts in Chinese Criminal Law
- 3. Uyghur Ethnic Uprisings – 2009 and Root Causes
- 3.1. The Path to 2009 – Uyghur Ethnic Unrest since 1990
- 3.2. The Riots – Urumqi 2009 and the Aftermath
- 4. National Security and Public Order Offenses and Religious Life in Xinjiang
- 4.1. Religious Freedom and Terrorism in China and the XUAR
- 4.2. «Religious Terrorists» and Re-education Through Labor
- Conclusion
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare