China, Switzerland and the Transfer of Cultural Goods
On the Agreement regarding the Illicit Import, Export and Restitution of Cultural Goods
Seit dem 8. Januar 2014 müssen sich Schweizer Sammler und Händler von chinesischen Antiquitäten an die Einfuhrregeln der Schweizerisch-Chinesischen Vereinbarung über die rechtswidrige Einfuhr und Ausfuhr sowie die Rückführung von Kulturgut halten. Falls diese Einfuhrregeln nicht eingehalten werden, trägt der gutgläubige Eigentümer des chinesischen Kulturguts in der Schweiz während 30 Jahren seit der rechtswidrigen Einfuhr ein Rückführungsrisiko. Die abschliessende Liste von Kulturgütern im Anhang verdeutlicht den Einfluss der Authentizität und die enge Verflechtung des rechtlichen Rahmens des Kulturgüterhandels mit der Kunst- und Antiquitätenwelt.
Table of contents
- 1. Introduction
- 2. Agreement
- 2.1. Application
- 2.2. Cultural Goods
- 2.3. Import Rules
- 2.4. Export Rules of China
- 2.5. Restitution Claims
- 3. Difficulties in Practice
- 3.1. Fine Painting and Calligraphy
- 3.2. Jade
- 3.3. Bronze
- 4. Conclusion
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