Erhöhtes Ausfallrisiko als Produktfehler?
Kommentar zur Entscheidung des EuGH vom 5. März 2015 in Bezug auf aktive implantierbare Medizinprodukte
Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2015 einen für die Medizinprodukteindustrie weitreichenden Entscheid zur Produkthaftung gefällt. Er hat entschieden, dass ein erhöhtes Ausfallrisiko einer Produktgruppe genügt, damit die einzelnen Produkte dieser Gruppe als fehlerhaft im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie gelten. Darüber hinaus hat er entschieden, dass die Kosten einer vorsorglichen Operation zur Explantation des (möglicherweise) fehlerhaften Medizinprodukts einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie darstellen. Der Artikel setzt sich mit diesem Entscheid auseinander und erläutert, welche Folgen er für das Schweizer Produkthaftungsrecht im Medizinproduktebereich haben könnte.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
- I. Sachverhalt
- II. Schlussanträge des europäischen Generalanwalts
- 1. Erhöhtes Ausfallrisiko als Produktfehler
- 2. Kosten der Revisionsoperation als ersatzfähiger Schaden
- III. Meinung des Europäischen Gerichtshofs
- 1. Erhöhtes Ausfallrisiko als Produktfehler
- 2. Kosten der Revisionsoperation als ersatzfähiger Schaden
- IV. Fazit
- C. Bedeutung für die Schweiz
- I. Erhöhtes Ausfallrisiko als Produktfehler?
- II. Revisionsoperation als ersatzfähiger Schaden?
- D. Fazit und Ausblick
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