Erhöhung der Strafrisiken für Banken und ihre Mitarbeiter infolge Einführung der Steuergeldwäscherei
Das Parlament hat vor kurzem das Bundesgesetz zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen verabschiedet, wonach neu auch schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei qualifizieren können. Die Autoren zeigen vor diesem Hintergrund potentielle Strafrisiken auf, die für Banken und deren Mitarbeiter, welche Kunden mit Offshore-Strukturen betreuen, auch mit Blick auf die bestehenden Altlasten, treffen könnten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Schwere Steuervergehen als Vortaten zur Geldwäscherei nach dem Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière
- 3. Erweiterung bzw. Präzisierung der Sorgfaltspflichten gemäss nGwG
- 4. Strafrisiken für Banken und ihre Mitarbeiter aufgrund der Implementierung der GAFI-Empfehlungen
- 5. Keine Risiken mit Altlasten wegen des Rückwirkungsverbots?
- 5.1. Geltungsbereich des Rückwirkungsverbots
- 5.2. Altlasten bei Schweizer Steuerpflichtigen
- 5.3. Altlasten bei ausländischen Steuerpflichtigen
- 6. Fazit
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