Versandhandel mit Arzneimitteln – Grenzen des Übergangs zu korruptivem Verhalten
Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 2C_477/2012 vom 7. Juli 2014, zur Publikation vorgesehen
Korruptives Verhalten im Gesundheitsbereich ist Gegenstand zahlreicher gesetzlicher Regelungen, deren Tragweite bislang unklar war. Das Bundesgericht hat nunmehr wichtige Aspekte geklärt: Anhand des Versandmodells der «Zur Rose AG» wurden die heilmittelrechtlichen Grenzen finanzieller Zuwendungen einer Versandapotheke an die Ärzte aufgezeigt. Der Beitrag fasst die wichtigsten bundesgerichtlichen Überlegungen zusammen und kommentiert diese. Zudem werden Bezüge zum Krankenversicherungsrecht aufgezeigt und auf die Folgen der Revision des Medizinalberufegesetzes hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Modell der Apotheke «Zur Rose AG»
- 2. Ärztliche Selbstdispensation und System der doppelten Kontrolle
- 3. Arzt nicht blosse Hilfsperson der Versandapotheke
- 4. Unzulässigkeit von Entschädigungen im konkreten Fall
- 5. Weiterführende Bemerkungen
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