Die missbräuchliche Kündigung von Wohn- und Geschäftsraummiete
Unter besonderer Berücksichtigung von Nutzungsänderungs-, Renovations-, Leerverkaufs- und Ertragsoptimierungskündigungen
Im schweizerischen Wohn- und Geschäftsraummietrecht existieren schon seit langem gewisse Grenzen in Bezug auf die Kündigungsfreiheit. Der Autor beschäftigt sich damit, wie weit dieser Kündigungsschutz heute allgemein reicht oder aber reichen sollte. In einem zweiten Schritt werden einige wichtige Fallkonstellationen insbesondere mit Fokus auf die mögliche Schutzwirkung der Generalklausel von Art. 271 Abs. 1 OR analysiert und die Tendenzen in der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitendes zur Kündigungsfreiheit im Mietrecht und ihren Grenzen
- II. Die Kündigungsanfechtung nach Art. 271 f. OR
- 1. Gesetzliche Regelung und Zielsetzung
- 2. Anfechtbarkeit der Kündigung
- 3. Der Katalog anfechtbarer Vermieterkündigungen nach Art. 271a OR
- 3.1. Sachlicher Kündigungsschutz
- a) Die Rache- bzw. Vergeltungskündigung nach Art. 271a Abs. 1 lit. a OR
- b) Die Änderungskündigung nach Art. 271a Abs. 1 lit. b OR
- c) Die Kündigung im Hinblick auf den Erwerb der gemieteten Wohnung nach Art. 271a Abs. 1 lit. c OR (sog. congé-vente)
- d) Die Kündigung wegen Änderungen in der familiären Situation nach Art. 271a Abs. 1 lit. f OR
- 3.2. Zeitlicher Kündigungsschutz
- a) Die Kündigung im laufenden Verfahren nach Art. 271a Abs. 1 lit. d OR
- b) Die nachträgliche Kündigung während der dreijährigen Sperrfrist nach Art. 271a Abs. 1 lit. e und Abs. 2 OR
- c) Die Ausnahmen vom zeitlichen Kündigungsschutz nach Art. 271a Abs. 3 OR
- 4. Die Generalklausel von Art. 271 Abs. 1 OR
- 4.1. Unnütze Rechtsausübung und Zweckwidrigkeit
- 4.2. Widersprüchliches Verhalten
- 4.3. Krasses Interessenmissverhältnis
- 4.4. Schonungslose Rechtsausübung
- 4.5. Zwischenfazit
- III. Art. 271 Abs. 1 OR im Lichte ausgewählter Fallgruppen
- 1. Die Nutzungsänderungskündigung
- 2. Die Renovationskündigung
- 3. Die Leerverkaufskündigung
- 4. Die Ertragsoptimierungskündigung
- IV. Gesamtwürdigung
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