Können Konsumenten kartellrechtlich klagen?
Art. 12 E-KG hätte explizit auch Konsumenten zur Schadenersatzklage legitimiert. Die Autoren zeigen in ihrer Analyse, dass das schon vorher so war und auch in Zukunft so sein muss, trotz der vorläufig gescheiterten Revision. Das Bekenntnis des Gesetzgebers zu dieser Norm wäre dennoch wertvoll: Es würde zeigen, dass der Gesetzgeber die Klage als Korrektiv wünscht. Damit dies nicht nur ein dürres Lippenbekenntnis bleibt, müsste mit der neuen Norm allerdings ein prozessrechtlicher Paradigmenwechsel einhergehen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Anspruchsvoraussetzungen
- 2.1. Forum und anwendbares Recht
- 2.2. Schaden
- 2.3. Widerrechtlichkeit
- 2.4. Kausalzusammenhang
- 2.5. Verschulden
- 2.6. Verjährung
- 3. Hürdenreiche Klage
- 4. Anforderungen der neuen Norm an ein effektives Prozessrecht
- 5. Schlusswort
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