Verfassungsrechtliche Aspekte der bernischen Parlamentsrechtsrevision
Der Kanton Bern hat jüngst sein Parlamentsrecht revidiert. Dieses tritt am 1. Juni 2014, zu Beginn der neuen Legislatur, in Kraft. Die Revision hat zum Ziel, das Parlament gegenüber Regierung und Verwaltung zu stärken und einen effizienteren Ratsbetrieb sicherzustellen. Parlamentsrecht steht immer auch im Fokus der Politik. Der Beitrag zeigt dies eindrücklich auf und beleuchtet die verfassungsrechtlichen Aspekte der bernischen Parlamentsrechtsrevision.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Bisherige Grossratsgesetzgebung von 1988/1989 – Stärkung des Parlaments
- 3. Parlamentsrechtsrevision 2013 – Stärkung des Parlaments
- 3.1. Parlamentsrecht im Fokus der Politik
- 3.2. Verfassungsrechtliche Aspekte der bernischen Parlamentsrechtsrevision
- 3.2.1. Einsichtsrechte von Kommissionen in Mitberichte (Art. 36 ff. GRG)
- 3.2.2. Finanzmotion (Art. 64 GRG)
- 3.2.3. Aufgabenteilung zwischen Parlamentsdiensten und Staatskanzlei (Art. 91 ff. und Art. 95 GRG)
- 3.2.3.1. Historische Rückblende
- 3.2.3.2. Verfassungskonformität
- 4. Würdigung
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