Wieviel Evidenz für welche Objektivität?
Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 8C\_972/2012 vom 31.Oktober 2013
Mit Urteil vom 31. Oktober 2013 präzisierte das Bundesgericht die Überwindbarkeitspraxis zu den somatoformen Schmerzstörungen im Rahmen des Invalidenversicherungsgesetzes. Dieses Urteil gibt Anlass zu einigen medico-legalen Bemerkungen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Aus den Erwägungen
- III. Bundesgerichtlicher Begriff der Objektivität und Evidenz
- IV. Definitionen der Evidenz
- V. Definition der Epidemiologie
- VI. Epidemiologische Ursachenhierarchie
- VII. Epidemiologische Kausalität
- VIII. Epidemiologische Ätiologie der somatoformen Schmerzstörung
- IX. Bundesgerichtliche Auslegung der Evidenz
- X. Objektivierbare funktionelle Leistungsfähigkeit als medizinisches Korrelat von Art. 7 Abs. 2, Satz 2 ATSG
- XI. Konklusion
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