Bemerkungen zu den rechtlichen Einschätzungen der eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) zur Freizügigkeit der Notare
Entgegen der rechtlichen Einschätzung der WEKO ist weiterhin davon auszugehen, dass der Notar eine hoheitliche Tätigkeit wahrnimmt und diesbezüglich weder eine internationale noch eine interkantonale Freizügigkeit besteht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- II. Bilaterale Anerkennung von Berufsqualifikationen der Notare gemäss Freizügigkeitsabkommen
- 1. Auslegung des Freizügigkeitsabkommens
- a. Ausgangslage
- b. Lehre und Rechtsprechung
- c. Rechtliche Erwägungen der WEKO
- d. Kritik
- 2. Innerstaatliche Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens
- a. Ausgangslage
- b. Rechtliche Erwägungen der WEKO
- c. Kritik
- III. Interkantonale Anerkennung von Berufsqualifikationen der Notare
- 1. Ausgangslage
- 2. Rechtliche Erwägungen der WEKO
- 3. Kritik
- IV. Fazit
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