Zur Haftungsbegründung im Temporärarbeitsverhältnis
Die Arbeitsform der Temporärarbeit nahm in den letzten beiden Jahrzehnten massiv zu und entwickelte sich zu einem nicht mehr wegzudenkenden Teil des Arbeitsmarktes. Es liegt dabei stets ein Dreiecksverhältnis zwischen den beteiligten Personen vor, in welchem aber nur jeweils zwei Verträge abgeschlossen werden. Haftungsrechtlich ergeben sich dadurch spannende Fragen. Der Beitrag befasst sich mit den Rechtsbeziehungen innerhalb des Temporärarbeitsverhältnisses und diskutiert die sich daraus ergebenden Haftungsfragen. Es werden dabei insbesondere die verschiedenen Möglichkeiten der Haftungsbegründung analysiert und ausgewertet.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Das Temporärarbeitsverhältnis
- 1. Überblick
- 2. Die Rechtsverhältnisse bei der Temporärarbeit
- 2.1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer
- 2.1.1. Rahmenarbeitsvertrag
- 2.1.2. Einsatzvertrag
- 2.2. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Einsatzbetrieb
- 2.3. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Einsatzbetrieb und dem Arbeitnehmer
- III. Haftungsfragen
- 1. Ausgangslage
- 2. Haftungsverhältnis zwischen dem Verleihbetrieb und dem Einsatzbetrieb
- 2.1. Problemstellung
- 2.2. Begründung der Haftung
- 3. Haftungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Einsatzbetrieb
- 3.1. Problemstellung
- 3.2. Begründung der Haftung
- 3.2.1. Ausservertragliche Haftung
- 3.2.2. Faktisches Vertragsverhältnis
- 3.2.3. Vertrag zugunsten Dritter
- 3.2.4. Quasivertragliche Beziehungen
- 3.2.5. Drittschadensliquidation
- 3.2.6. Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
- IV. Fazit
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