Unentgeltliche Hilfeleistung: GoA, Gefälligkeit oder unentgeltlicher Auftrag?
Immer wieder haben sich Gerichte bei der Beurteilung unentgeltlicher Hilfeleistungen und ihrer Folgen mit der Abgrenzung zwischen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Gefälligkeit und unentgeltlichem Auftrag zu befassen. Während das jeweilige Ergebnis meist eine schlüssige Erklärung findet, befassen sich die Erwägungen kaum je mit der grundsätzlichen Unterscheidung der drei Institute. Die nachfolgenden Überlegungen wollen Fragen der Rechtsanwendung bei unentgeltlicher Hilfeleistung klären und dabei insbesondere die verkannte Voraussetzung der Eigenmacht als Unterscheidungsmerkmal beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Problemstellung
- 2. Kasuistik
- 3. Ohne Eigenmacht keine GoA, ohne Rechtsbindungswillen kein Vertrag
- 4. Anwendung der Kriterien auf den ETH-Fall (Urteil des Bundesgerichts 4A_326/2008 vom 16. Dezember 2008)
- 5. Zum Anspruch des «Geholfenen» bei der Gefälligkeit
- Literaturverzeichnis
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