Änderungen beim Stockwerkeigentum
Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 5A_438/2012 vom 27. August 2012
Das Bundesgericht befasste sich unlängst mit einem Streit bezüglich der Abgrenzung zwischen Sonderrecht und gemeinschaftlichem Eigentum bei der Errichtung von Stockwerkeigentum vor der Erstellung des Gebäudes. Die Autoren nehmen diesen Entscheid zum Anlass, weitergehende Ausführungen zu dieser Problematik aufzuzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Sachverhalt
- 3. Regionalgericht Oberland
- a. Rechtsfragen
- b. Feststellung gemeinschaftlichen Eigentums
- c. Verurteilung zur Abgabe einer Zustimmungserklärung
- 4. Obergericht des Kantons Bern
- 5. Bundesgericht
- 6. Bemerkungen
- a. Einführung
- b. Sonderrecht, Sondernutzungsrecht und gemeinschaftliche Teile
- c. Gesetzliche Vermutung zugunsten des Sonderrechts und ihre Konsequenzen
- d. Notwendigkeit der Bereinigung nach Fertigstellung des Gebäudes
- e. Prozessuales
- f. Schlussbemerkung
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