Verweigerung des Vorsorgeausgleichs in der Scheidung: Konfusion um Rechtsmissbrauchsverbot und Unbilligkeitsregel
Die Urteilsbesprechung befasst sich mit den Grundsätzen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Verweigerung des Vorsorgeausgleichs in der Scheidung, welche das Bundesgericht in seinem Leiturteil BGE 133 III 497 aufgestellt und erst kürzlich mit Urteil 5A_796/2011 vom 5. April 2012 bestätigt hat. Einigen Überlegungen zum Verhältnis von Rechtsmissbrauchsverbot und Unbilligkeitsregel folgen abschliessend ein paar kritische Anmerkungen zur geplanten Revision.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- A. Allgemeines
- B. Sinn und Zweck des Vorsorgeausgleichs
- C. Kein Ausgleich als Ausnahmetatbestand
- II. Bundesgerichtliche Rechtsprechung
- III. Kritische Würdigung
- A. Einführung
- B. Das allgemeine Rechtsmissbrauchsverbot
- C. Abgrenzung zwischen dem Rechtsmissbrauchsverbot und der Unbilligkeitsregel
- IV. Ausblick
- A. Geplante Revision
- B. Kritische Anmerkungen
- 1. Allgemeines
- 2. Anwendungsbereich der geplanten Unbilligkeitsregel im Besonderen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare