Neuer Regulierungsrahmen für Leerverkäufe auf europäischer Ebene
Die neue EU-Leerverkaufsverordnung
Auf den 1. November 2012 wurden die nationalen Leerverkaufsregelungen in der Europäischen Union durch einen einheitlichen, in der neuen EU-Leerverkaufsverordnung festgeschriebenen Regulierungsrahmen ersetzt. Der Beitrag gibt einen Überblick über den neuen Regulierungsrahmen für Leerverkäufe in Europa.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Beschränkung ungedeckter Leerverkäufe
- 1. Leerverkäufe bzw. Leerverkaufspositionen in Aktien
- 2. Leerverkäufe und Leerverkaufspositionen in öffentlichen Schuldtiteln und Credit Default Swaps
- III. Melde- und Offenlegungspflichten
- 1. Leerverkaufspositionen in Aktien
- 1.1. Meldepflichten
- 1.2. Veröffentlichungspflichten
- 2. Leerverkaufspositionen in öffentlichen Schuldtiteln und Credit Default Swaps
- 2.1. Meldepflichten
- 2.2. Keine Veröffentlichungspflichten
- IV. Netto-Leerverkaufspositionen
- V. Massgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Netto-Leerverkaufspositionen
- VI. Meldepflichtige Person
- VII. Adressat der Meldung
- VIII. Zeitpunkt der Meldung bzw. Veröffentlichung
- IX. Inhalt der Meldung
- X. Meldekanal
- XI. Ausnahmen
- 1. Market-Making-Tätigkeiten
- 2. Primärhändlertätigkeiten
- 3. Anzeigepflichten bei Inanspruchnahme eines Ausnahmetatbestandes
- XII. Weitergehende Einschränkungen
- XIII. Massnahmen bei Verstössen
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