Revidiertes Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
Aufgrund des Widerstandes insbesondere der Oppositionsparteien in Deutschland hatten Deutschland und die Schweiz Nachverhandlungen aufgenommen, die in einem Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen Deutschland/Schweiz am 5. April 2012 mündeten. Änderungen wurden im Wesentlichen bei der Nachversteuerung bisher unversteuerter Kapitalanlagen und der Behandlung von Erbfällen sowie dem erweiterten Informationsaustausch vorgenommen. Weiterhin ist zum Inkrafttreten des Abkommens die Ratifizierung durch die jeweiligen nationalen Gesetzgebungsorgane erforderlich. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2013 geplant.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkungen
- 2. Ergänzungsprotokoll vom 5. April 2012
- a) Steuerrückbehalt
- b) Rechte und Pflichten der betroffenen Personen
- c) Aufnahme einer neuen Kundenbeziehung
- d) Nachversteuerung durch Einmalzahlung
- e) Fehlende flüssige Mittel für die Erhebung der Einmalzahlung
- f) Zielstaaten abgezogener Vermögenswerte
- g) Erbschaftsfälle
- h) Sicherung des Abkommenszwecks
- i) Memorandum zu verfahrensrechtlichen Aspekten im Hinblick auf das Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz-EU
- j) Regelung über Missbrauch
- k) Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen
- 3. Inkrafttreten des Abkommens
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