Vollstreckung im Niemandsland
Beschwerdefähige Entscheide zwischen Entscheideröffnung und Zustellung der schriftlichen Begründung
Wie verhält es sich im Zivilprozessrecht, wenn ein Entscheid, gegen den nur ein Rechtsmittel ohne gesetzliche Suspensivwirkung zur Verfügung steht, ohne Begründung eröffnet wurde; ist er bereits vollstreckbar und wenn ja, wie kann die Vollstreckbarkeit aufgeschoben werden? Die Autoren zeigen verschiedene Lösungsansätze auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Lösungsansätze
- 2.1 Eröffnung nur mit schriftlicher Begründung?
- 2.2 Vollstreckbarkeit erst mit Zustellung der schriftlichen Begründung?
- 2.3 Aufschieben der Vollstreckbarkeit durch die Vorinstanz?
- 2.4 Unmittelbare Beschwerde gegen den unbegründeten Entscheid?
- 2.5 Lösung: Vorsorgliche Anordnung der Rechtsmittelinstanz
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