Schmerzensgeld im Konkubinat
Kommentar zum BGE 6B_368/2011
Die Frage, ob der Konkubinatspartner zum Kreis der Genugtuungsberechtigten i.S.v. Art. 47 OR gehört, wurde vom Bundesgericht bisher ausdrücklich offen gelassen (Urteil des Bundesgerichts 1A.196/2000 vom 7. Dezember 2000, E. 3a; BGE 114 II 144 E. 3a). Nun hat die strafrechtliche Abteilung mit BGE 6B_368/2011 vom 2. Februar 2012 vor dem Hintergrund eines Verkehrsunfalls auch der Lebenspartnerin des getöteten Motorradfahrers einen Anspruch auf Genugtuung zugesprochen. Die Vorinstanz hatte ebensolchen nur der getrennt lebenden Ehefrau des Getöteten gewährt. Der kantonale Zivilrichter hat nun zu entscheiden, wie viel den beiden konkret zusteht.
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