Sicherheitsgesellschaft und psychiatrische Begutachtungspraxis in Strafverfahren
Der Beitrag untersucht die psychiatrische Begutachtungspraxis in Strafverfahren. Der Autor erhebt grundlegende Einwände gegen den Status quo. Er nimmt dabei vor allem drei (rechtsstaatlich) besonders problematische Aspekte der gegenwärtigen Praxis kritisch unter die Lupe: Den übermässigen Einfluss eines «Experten» auf die Urteilsfindung, die faktisch eingeschränkten Kontrollmöglichkeiten der Verteidigung sowie die mangelhaften gesetzlichen Grundlagen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 1.1. Vermehrte psychiatrische Begutachtung in der Sicherheitsgesellschaft
- 1.2. Fragestellung
- 2. Berechtigte Expertinnen(all)macht?
- 2.1. Eine kritische Bestandesaufnahme
- 2.1.1. Staats- und insbesondere verfahrensrechtliche Aspekte
- 2.1.2. (Sozial-)Wissenschaftliche Aspekte
- 2.1.3. Besonderheiten bei prognostisch-psychiatrischen Gutachten
- 2.1.3.1. Psychiatrische Begutachtung und Grundüberzeugungen der Verfasserin
- 2.1.3.2. Prognostisch-psychiatrische Begutachtung als häufige Fehlerquelle
- 2.1.3.3. Zwischenfazit
- 2.1.4. Exkurs: Aussagepsychologische Begutachtung
- 2.1.5. Paradigmenwechsel in der bundgerichtlichen Rechtsprechung?
- 2.1.6. Zusammenfassung und Ausblick
- 2.2. Übernahme einer Sachverständigenmeinung statt richterlicher Abwägung: eine grundrechtliche Perspektive
- 2.3. Schlussfolgerung
- 3. (Eingeschränkte) Verteidigungsmöglichkeiten
- 3.1. Kontrolle der Gutachtenerstellung?
- 3.2. Exkurs: Die ungenügende gesetzliche und dogmatische Vermessung der sogenannten Erhebung durch Psychiaterinnen
- 3.3. Kontrolle des Gutachtens?
- 3.4. Praktische Schlussfolgerungen für die Verteidigung
- 4. De lege ferenda
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