Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz
Entwicklungen in der Lehre, Rechtsprechung und Gesetzgebung
Die Lehre hat den Leitfaden des EDöB über die Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz weitgehend bestätigt. Die personenbezogene Auswertung der Logfiles dient nicht der Feststellung eines Missbrauchs oder der Begründung eines konkreten Missbrauchsverdachts, sondern lediglich der darauffolgenden, punktuellen Identifikation des verantwortlichen Arbeitnehmers. Dabei darf das Verhalten eines Arbeitnehmers retrospektiv über eine längere Zeitspanne offengelegt werden. Spionprogramme oder die ständige namentliche Auswertung der Logfiles sind hingegen nicht zulässig. Der Bund hat die Grundsätze des Leitfadens in der Revision des RVOG berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Der Leitfaden in Kürze
- 2.1 Der Leitfaden als Minimalstandard
- 2.2 Überwachungsverfahren
- 2.3 Analogie der Internet- und E-Mail-Überwachung zum Auswertungsverfahren einer Black Box?
- 3. Die bundesrechtlichen Grundlagen der Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz
- 3.1 De lege data
- 3.2 Art. 328 ff. OR
- 3.3 Art. 26 ArGV 3
- 3.4 De lege ferenda
- 4. Die kantonalrechtlichen Grundlagen der Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz
- 5. Fazit
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