Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 4A_569/2010 vom 14. Februar 2011
Der Beitrag enthält eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der Erwägungen des Urteils des Bundesgerichts 4A_569/2010 vom 14. Februar 2011 sowie Bemerkungen der Autorin. Behandelt wird zum einen die Frage, ob eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers A durch die Bank X aufgrund von wahrheitswidrigen Angaben im Bewerbungsverfahren berechtigt und innert Frist ausgesprochen wurde. Zum anderen wird nach der Rechtmässigkeit des Einholens eines Arbeitszeugnisses durch die Bank X bei der ehemaligen Arbeitgeberin ohne Zustimmung des Arbeitnehmers A gefragt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zusammenfassung des Sachverhalts
- 2. Zusammenfassung der Erwägungen
- a) Erwägung 2 – Berechtigung der fristlosen Kündigung?
- b) Erwägung 3 – Rechtzeitigkeit der fristlosen Kündigung?
- 3. Bemerkungen
- a) Berechtigung der fristlosen Kündigung?
- b) Rechtzeitigkeit der fristlosen Kündigung?
- c) Datenschutzrechtliche Bemerkungen
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