Erteilung von Zeichnungsberechtigungen durch die Geschäftsleitung und moderne Konzepte zur Regelung der Zeichnungsberechtigungen
Zur Eintragung von Zeichnungsberechtigten verlangten die meisten Handelsregisterämter gestützt auf Art. 716a Abs. 1 Ziff. 4 OR bisher zwingend einen Verwaltungsratsbeschluss. Doch nun stellen viele Handelsregisterämter eine Praxisänderung in Aussicht, nach welcher eine Delegation dieser Kompetenz auf die Geschäftsleitung zulässig ist. Dies führt zu einer willkommenen Vereinfachung gerade bei grossen Gesellschaften. Ausserdem sprechen wesentliche wirtschaftliche Argumente für eine moderne Regelung der Zeichnungsberechtigungen, die vor allem auf den im Geschäftsverkehr üblichen Anscheinsvollmachten basiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Geltende gesetzliche Regelung
- A) Im Aktienrecht
- B) Im Bankenrecht (Ausnahmeregelung)
- III. Kontroverse Lehrmeinungen zur gesetzlichen Regelung
- IV. Praxis der Handelsregisterämter
- A) Bisherige Praxis
- B) Neue Praxis
- V. Auswirkungen auf die Aktiengesellschaften
- VI. Moderne Konzepte für die Regelung der Zeichnungsberechtigungen
- VII. Fazit
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